GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Warmmiete

Die Warmmiete setzt sich aus der Kaltmiete, den Nebenkosten und den Energiekosten zusammen und bildet den zu zahlenden Betrag für einen Mieter. Internet- und Telefonkosten werden in der Regel nicht zur Warmmiete gezählt, weil die individuelle Vertragsgestaltung die Kosten deutlich verändern würde. 

Mieter zahlen die Nebenkosten in Form eines monatlichen Abschlags auf die voraussichtliche Jahresrechnung. Einmal im Jahr erstellt der Vermieter daher eine Nebenkostenabrechnung, in der alle Posten aufgeschlüsselt und für den Mieter transparent gemacht werden. Dabei muss der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Wahl von Dienstleistern berücksichtigen. Ansonsten hat der Mieter die Möglichkeit, der Abrechnung zu widersprechen. 

Die Heizkosten machen in der Regel den größten Anteil bei den Betriebskosten aus. Hierzu gehören neben den Energie- auch die folgenden Heiznebenkosten: 

  • Wartung der Anlage
  • Bedienung, Überwachung, Pflegé und Reinigung
  • Abgassmessung
  • Verbrauchserfassung
  • Brennstoff- und Lieferkosten

Die Höhe der Heiznebenkosten hängt maßgeblich von der verbauten Heizungsart ab. Bei einer Pelletheizung liegen die Wartungskosten im Durchschnitt etwa dreimal so hoch wie bei einer modernen Wärmepumpe. Dafür liegen die Verbrauchskosten nur bei rund einem Viertel der Kosten pro kWh einer Wärmepumpe. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einbau von Wärmepumpen mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, zusätzlich können Eigentümer für den Einbau von Wasser-Wasser-, Sole-Wasser- und Luft-Wasser-Wärmepumpen bei KfW-Bank einen Kredit von bis zu 120.000 Euro mit einem Tilgungszuschiuss von bis zu 25 Prozent und maximal 30.000 Euro sichern. Durch diese Förderung und die im Durchschnitt niedrigeren Gesamtkosten ist die Modernisierung der Heizungsanlage für viele Immobilieneigentümer sinnvoll.