GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Courtage

Ein Immobilienmakler erhält eine Courtage (auch Provision genannt), wenn er eine Immobilie erfolgreich an einen Interessenten vermittelt hat. Die Höhe der Maklercourtage ist in Deutschland eindeutig geregelt. Für die Vermittlung von Mietwohnungen darf der Makler maximal eine Courtage in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer verlangen. Bei Kaufimmobilien gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen für die Höhe der Maklercourtage. Ein Bundesdeckel existiert bislang nicht, auch wenn er in der Vergangenheit immer wieder in die Diskussion gebracht wurde.

BundeslandGesamtprovision (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Baden-Württemberg7,14 % des Kaufpreises
Bayern7,14 % des Kaufpreises
Berlin7,14 % des Kaufpreises
Brandenburg7,14 % des Kaufpreises
Bremen7,14 % des Kaufpreises
Hamburg6,25 % des Kaufpreises
Hessen5,95 % des Kaufpreises
Mecklenburg-Vorpommern5,95 % des Kaufpreises
Niedersachsen7,14 % des Kaufpreises
Nordrhein-Westfalen7,14 % des Kaufpreises
Rheinland-Pfalz7,14 % des Kaufpreises
Saarland7,14 % des Kaufpreises
Sachsen7,14 % des Kaufpreises
Sachsen-Anhalt7,14 % des Kaufpreises
Sachsen-Anhalt7,14 % des Kaufpreises
Schleswig-Holstein7,14 % des Kaufpreises
Thüringen7,14 % des Kaufpreises
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