Ein Immobilienmakler erhält eine Courtage (auch Provision genannt), wenn er eine Immobilie erfolgreich an einen Interessenten vermittelt hat. Die Höhe der Maklercourtage ist in Deutschland eindeutig geregelt. Für die Vermittlung von Mietwohnungen darf der Makler maximal eine Courtage in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer verlangen. Bei Kaufimmobilien gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen für die Höhe der Maklercourtage. Ein Bundesdeckel existiert bislang nicht, auch wenn er in der Vergangenheit immer wieder in die Diskussion gebracht wurde.
Bundesland | Gesamtprovision (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) |
Baden-Württemberg | 7,14 % des Kaufpreises |
Bayern | 7,14 % des Kaufpreises |
Berlin | 7,14 % des Kaufpreises |
Brandenburg | 7,14 % des Kaufpreises |
Bremen | 7,14 % des Kaufpreises |
Hamburg | 6,25 % des Kaufpreises |
Hessen | 5,95 % des Kaufpreises |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % des Kaufpreises |
Niedersachsen | 7,14 % des Kaufpreises |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % des Kaufpreises |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % des Kaufpreises |
Saarland | 7,14 % des Kaufpreises |
Sachsen | 7,14 % des Kaufpreises |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % des Kaufpreises |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % des Kaufpreises |
Schleswig-Holstein | 7,14 % des Kaufpreises |
Thüringen | 7,14 % des Kaufpreises |