Eigenbedarf bezeichnet einen der wichtigsten Kündigungsgründe in einem Mietverhältnis. Eigenbedarf kann angemeldet werden, wenn der Eigentümer oder die folgenden ihm nahestehenden Gruppen die Immobilie selbst bewohnen wollen:
- Kinder und Stiefkinder
- Eltern
- Enkelkinder
- Großeltern
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Partner und Ehegatten
- Schwiegereltern
Eine reine Absichtserklärung ist für die Eigenbedarfskündigung nicht ausreichend. Vermieter müssen ihren Wunsch nachvollziehbar begründen und an einem konkreten Sachverhalt deutlich machen. Zudem muss der Bedarf dauerhafter Natur sein – die gelegentliche Nutzung als Zweitwohnung ist für eine Eigenbedarfskündigung zum Beispiel nicht ausreichend.
Ein Unternehmen hat keine Möglichkeit auf Eigenbedarf zu kündigen.
Die GNIW schließt das trotzdem kategorisch im Miet- und im Kaufvertrag aus. So haben die Kunden der GNIW die volle Sicherheit…heute und für immer.
Dauer des Mietverhältnisses | Kündigungsfrist |
Kürzer als 5 Jahre | 3 Monate |
5-8 Jahre | 6 Monate |
Mehr als 8 Jahre | 9 Monate |