Eigenbedarf

Eigenbedarf bezeichnet einen der wichtigsten Kündigungsgründe in einem Mietverhältnis. Eigenbedarf kann angemeldet werden, wenn der Eigentümer oder die folgenden ihm nahestehenden Gruppen die Immobilie selbst bewohnen wollen:

  • Kinder und Stiefkinder
  • Eltern
  • Enkelkinder
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Partner und Ehegatten
  • Schwiegereltern

Eine reine Absichtserklärung ist für die Eigenbedarfskündigung nicht ausreichend. Vermieter müssen ihren Wunsch nachvollziehbar begründen und an einem konkreten Sachverhalt deutlich machen. Zudem muss der Bedarf dauerhafter Natur sein – die gelegentliche Nutzung als Zweitwohnung ist für eine Eigenbedarfskündigung zum Beispiel nicht ausreichend. 

Ein Unternehmen hat keine Möglichkeit auf Eigenbedarf zu kündigen. 

Die GNIW schließt das trotzdem  kategorisch im Miet- und im Kaufvertrag aus. So haben die Kunden der GNIW die volle Sicherheit…heute und für immer.

Dauer des MietverhältnissesKündigungsfrist
Kürzer als 5 Jahre3 Monate
5-8 Jahre6 Monate
Mehr als 8 Jahre9 Monate