GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Dingliches Recht

Das Recht an Dingen und Sachen gilt gegen jeden anderen Bürger und muss von jedem anderen respektiert werden. Die wichtigste Form des Dinglichen Rechts ist das Eigentumsrecht – zum Beispiel das Eigentum an einer Immobilie oder einem Grundstück. Der Immobilieneigentümer entscheidet völlig frei über die Nutzung seines Eigentums und kann die Immobilie selbst bewohnen, vermieten, verkaufen, abreißen oder unbewohnt lassen.

Das Eigentumsrecht findet seine Grenze allerdings in den gesetzlichen Bestimmungen und den Rechten anderer Personen. So ist der Immobilieneigentümer als Vermieter zum Beispiel an die geltende Rechtsprechung gebunden und muss sich an die geltenden Regelungen zur Umlage von Betriebskosten oder der Kündigung von Mietern halten.