GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Gemeinschaftseigentum

Ein Mehrfamilienhaus besteht aus Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Das Sondereigentum umfasst die jeweilige Wohneinheit und alle anderen Flächen, die exklusiv einer einzigen Partei gehören. Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Flächen, die weder das Sondereigentum noch das Eigentum einer dritten Partei sind. Dazu gehören zum Beispiel das Treppenhaus, der Dachboden oder der Parkplatz – die konkrete Trennung regelt der Aufteilungsplan.

Für das Gemeinschaftseigentum sind alle Eigentümer als Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich. Sie bestellen einen Verwalter, verabschieden einen Wirtschaftsplan und zahlen ein monatliches Hausgeld auf Basis der geschätzten anfallenden Kosten für Instandhaltung, Reparaturen oder Modernisierungen im kommenden Jahr