GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Grundbuch

Das Grundbuch ist das zentrale Verzeichnis und besteht aus den Grundbuchblättern für jedes einzelne Grundstück in Deutschland. Dieses Blatt gibt sowohl Auskunft über den Eigentümer des Grundstücks und der darauf befindlichen Immobilie als auch über mögliche Belastungen in Form von Grundschuld oder Hypothek. Auch ein bestehendes Nießbrauch-, Wohn- oder Wegerecht wird im Grundbuch mit einem Eintrag vermerkt.

Das Grundbuch ist in drei Abteilungen aufgeteilt: 

  • Abteilung I benennt die Eigentumsverhältnisse
  • Abteilung II beschreibt die vorhandenen Lasten – zum Beispiel ein Wohnrecht 
  • Abteilung III beinhaltet Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken.

Die Verwaltung des Grundbuchs ist in Deutschland die Aufgabe des Grundbuchamts, das am jeweiligen Amtsgericht angesiedelt ist. Für Einträge und Änderungen am Grundbuch fallen Gebühren an, die beim Kauf einer Immobilie zu den Kaufnebenkosten gehören.